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Mit diesen Steuertipps bekommst Du jede Menge Geld zurück

Einige von Euch machen die Steuer wahrscheinlich freiwillig. Viele wissen aber gar nicht, dass sie dieses Jahr eine Erklärung machen MÜSSEN. Jessica Mügge ist eine Expertin vom Lohnsteuerhilfeverein „Steuerring“ in Walzbachtal und hat für Dich Tipps für die kommende Steuererklärung.

Steuererklärung bis zum 31.06.

„Jede, die jetzt über 410 € Kurzarbeitergeld gekriegt hat, ist verpflichtet bis zum 31. Juni des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben“, erzählt Jessica im Gespräch. Eine Steuererklärungspflicht betreffe auch Verheiratete, die die Steuerklasse III und V gewählt und Leute, die Einkommen aus zwei verschiedenen Tätigkeiten haben. Auch als Rentnerin, welche zwei Renten bekommt, musst Du ran an die verpflichtende Steuererklärung. Aber Achtung, Du musst Dich selbst informieren, ob eine Erklärung notwendig ist. Denn es kommt keine Aufforderung per Post in Deinen Briefkasten geflattert: „Das Finanzamt geht davon aus, dass die Menschen das Wissen und das selbst prüfen“, so die Expertin.

Du kannst mehr Absetzen, als Du denkst

Übrigens kann auch die nervige Nebenkostenabrechnung vom Vermieter Geld bei der Steuererklärung bringen. Dazu erklärt Jessica: „Wenn dort solche Leistungen drin stehen wie der Hausmeister oder die Heizungswartung, wissen die meisten gar nicht, dass man das absetzen kann. Das heißt dann haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die Ihr der Steuererklärung wieder geltend macht.
Dann gibt es noch spezielle Gruppen, die viel unterwegs sind oder im Ausland arbeiten, zum Beispiel Landschaftsgärtnerinnen, Installateure, Elektrikerinnen oder auch Vertriebsmitarbeiter.“

Reisekosten lohnen sich richtig

Wenn Du von Deinem Betrieb keine Reisekosten wie zum Beispiel die Mehrverpflegungsaufwendung erstattet bekämst, könntest Du das auch in der Steuererklärung geltend machen, so die Expertin. Das sind mittlerweile 14 € am Tag. Die gelten wenn Du 8 Stunden ohne Unterbrechung auswärts unterwegs bist: „Dann kriegt man zwar nicht den vollen Betrag erstattet, aber man darf das als Kosten angeben und kriegt dann eine Steuererleichterung in der Höhe“, präzisiert Jessica. Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Wenn Du 230 Tage arbeitest und davon 200 auswärts unterwegs bist, sind das 2800 € die Du als Werbungskosten auf dein versteuertes Einkommen anrechnen lassen kannst. Das ist ein ganzer Urlaub in der Sonne.

Hilfe holen!

Allgemein gilt immer: Es lohnt sich, beim Steuerring oder anderen Stellen Hilfe zu holen, denn es gibt jedes Jahr Neuerungen beim Thema Steuern. „Das Jahressteuergesetz, was dieses Jahr in Kraft tritt, hat 240 Seiten mit Änderungen und wenn Du Dich nur einmal im Jahr damit beschäftigt, wird das anstrengend. Wenn Du Dir Hilfe holst, um das durchzublicken, dann kannst Du diese auch direkt unter den Werbungskosten absetzen.“

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